Wir entwerfen bzw. prüfen Ihren Vertrag unter Berücksichtigung der in Betracht kommenden Gesetze und der hiermit einhergehenden Rechtsprechung. Auf entsprechenden Wunsch führen wir für Sie die notwendigen Vertragsverhandlungen mit Ihrem Vertragspartner. Dies betrifft u.a. Mietverträge, Pachtverträge, Kaufverträge, Leasingverträge, Werkverträge, Arbeitsverträge, Auseinandersetzungsverträge, Eheverträge, Erbverträge, Gesellschaftsverträge usw.
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