Wir beraten und vertreten außergerichtlich als auch gerichtlich gewerbliche sowie private Mandanten zu allen Fragen des privaten und des gewerblichen Mietrechts. Dabei entwerfen oder überprüfen wir u.a. Ihren Mietvertrag bzw. beurteilen zum Beispiel auch die Berechtigung und Durchsetzbarkeit von Mieterhöhungsverlangen, Mängelbeseitigungsansprüchen usw.. Wir stehen Vermietern als auch Mietern zur Seite bei Kündigungen sowie Räumungsverfahren.
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